SOULSURF erklärt das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz (BFSG)

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Bar­rie­re­frei­heits­stär­kungs­ge­setz (BFSG) in Kraft, das die EU-Richt­li­nie 2019/882 (Euro­pean Acces­si­bi­li­ty Act) in deut­sches Recht umsetzt. Die­ses Gesetz ver­pflich­tet bestimm­te Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, ihre digi­ta­len Ange­bo­te bar­rie­re­frei zu gestal­ten, um Men­schen mit Behin­de­run­gen den unein­ge­schränk­ten Zugang zu ermöglichen.

Unternehmen im B2C-Bereich 

Alle Unter­neh­men, die Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen direkt an Ver­brau­cher anbie­ten, sind ver­pflich­tet, ihre Web­sites und mobi­len Anwen­dun­gen bar­rie­re­frei zu gestal­ten. Dies umfasst ins­be­son­de­re Online-Shops, Dienst­leis­ter wie Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­an­bie­ter sowie Buchungs­por­ta­le und Ticketsysteme. 

Öffentliche Stellen 

Behör­den und Insti­tu­tio­nen des öffent­li­chen Sek­tors sind bereits durch die EU-Richt­li­nie 2016/2102 ver­pflich­tet, ihre digi­ta­len Ange­bo­te bar­rie­re­frei zu gestal­ten. Die­se Ver­pflich­tung wird durch das BFSG wei­ter gestärkt.

Ausnahmen: Kleinstunternehmen 

Unter­neh­men mit weni­ger als 10 Mit­ar­bei­tern und einem Jah­res­um­satz oder einer Jah­res­bi­lanz von höchs­tens 2 Mil­lio­nen Euro sind von den Anfor­de­run­gen des BFSG ausgenommen. 

Leichte Sprache: Ein Schlüssel zur Inklusion

Rechtzeitig daran denken – besser jetzt als nie!

Es ist daher rat­sam, früh­zei­tig mit der Umset­zung der Bar­rie­re­frei­heits­an­for­de­run­gen zu begin­nen, um den gesetz­li­chen Vor­ga­ben bis Mit­te 2025 gerecht zu wer­den und die genann­ten Vor­tei­le zu nutzen.

 

Anforderungen an die Barrierefreiheit 

Die digi­ta­len Ange­bo­te müs­sen den Web Con­tent Acces­si­bi­li­ty Gui­de­lines (WCAG) 2.1 auf Level AA ent­spre­chen. Dies bedeu­tet unter anderem:

  • Wahr­nehm­bar­keit: Inhal­te müs­sen so prä­sen­tiert wer­den, dass sie von allen Nut­zern wahr­ge­nom­men wer­den können.

  • Bedien­bar­keit: Alle Funk­tio­na­li­tä­ten müs­sen für Nut­zer zugäng­lich und bedien­bar sein.

  • Ver­ständ­lich­keit: Infor­ma­tio­nen und die Bedie­nung der Benut­zer­ober­flä­che müs­sen ver­ständ­lich sein.

  • Robust­heit: Inhal­te müs­sen robust genug sein, um von ver­schie­de­nen Benut­zer­agen­ten, ein­schließ­lich assis­ti­ver Tech­no­lo­gien, inter­pre­tiert zu werden.

Vorteile der Barrierefreiheit 

  • Erwei­ter­te Ziel­grup­pe: Durch bar­rie­re­freie Gestal­tung kön­nen Unter­neh­men eine grö­ße­re Anzahl von Nut­zern errei­chen, ein­schließ­lich Men­schen mit Behinderungen.
  • Recht­li­che Sicher­heit: Die Ein­hal­tung der gesetz­li­chen Vor­ga­ben schützt vor mög­li­chen recht­li­chen Kon­se­quen­zen und Bußgeldern.
  • Ver­bes­ser­te Benut­zer­er­fah­rung: Bar­rie­re­freie Web­sites sind oft benut­zer­freund­li­cher und bie­ten eine bes­se­re Nut­zer­er­fah­rung für alle Besucher.

Wir unterstützen Euch!

Das BFSG ist nicht zu unter­schät­zen – daher: mel­det Euch ger­ne bei uns unter info@soul-surf.com. Wir prü­fen Eure Web­sei­te oder Euren Shop auf rele­van­te The­men und erar­bei­ten gemein­sa­me eine Strategie.