Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht umsetzt. Dieses Gesetz verpflichtet bestimmte Unternehmen und Organisationen, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen den uneingeschränkten Zugang zu ermöglichen.
Unternehmen im B2C-Bereich
Alle Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen direkt an Verbraucher anbieten, sind verpflichtet, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Dies umfasst insbesondere Online-Shops, Dienstleister wie Banken, Versicherungen und Telekommunikationsanbieter sowie Buchungsportale und Ticketsysteme.
Öffentliche Stellen
Behörden und Institutionen des öffentlichen Sektors sind bereits durch die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Diese Verpflichtung wird durch das BFSG weiter gestärkt.
Ausnahmen: Kleinstunternehmen
Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanz von höchstens 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen des BFSG ausgenommen.
Rechtzeitig daran denken – besser jetzt als nie!
Es ist daher ratsam, frühzeitig mit der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu beginnen, um den gesetzlichen Vorgaben bis Mitte 2025 gerecht zu werden und die genannten Vorteile zu nutzen.
Anforderungen an die Barrierefreiheit
Die digitalen Angebote müssen den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Level AA entsprechen. Dies bedeutet unter anderem:
Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können.
Bedienbarkeit: Alle Funktionalitäten müssen für Nutzer zugänglich und bedienbar sein.
Verständlichkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzeroberfläche müssen verständlich sein.
Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von verschiedenen Benutzeragenten, einschließlich assistiver Technologien, interpretiert zu werden.
Vorteile der Barrierefreiheit
- Erweiterte Zielgruppe: Durch barrierefreie Gestaltung können Unternehmen eine größere Anzahl von Nutzern erreichen, einschließlich Menschen mit Behinderungen.
- Rechtliche Sicherheit: Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben schützt vor möglichen rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern.
- Verbesserte Benutzererfahrung: Barrierefreie Websites sind oft benutzerfreundlicher und bieten eine bessere Nutzererfahrung für alle Besucher.
Wir unterstützen Euch!
Das BFSG ist nicht zu unterschätzen – daher: meldet Euch gerne bei uns unter info@soul-surf.com. Wir prüfen Eure Webseite oder Euren Shop auf relevante Themen und erarbeiten gemeinsame eine Strategie.